War man zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert von einer Krankheit betroffen, wandte man sich in ländlichen Gebieten nicht immer an einen Arzt, sondern oft an Heilige, um deren Schutz und Hilfe zu erbitten. Zur Kommunikation mit dem Angerufenen wurden dabei aufwendig gestaltete Votivbilder und -gaben verwendet. Wie an dem Brustvotiv von 1830 zu erkennen, besaßen diese Bilder einen auffällig zeichenhaften Charakter, indem sie zentral die betroffene Körperstelle abbildeten. Die Inschrift „Ex voto“ weist auf die Verpflichtung des Gläubigen hin, die erfahrene Hilfe öffentlich zu machen.