Ab ca. 1506 zeichnete Albrecht Altdorfer konsequent auf farbig grundierte Papiere. Der Farbton bestimmte dabei eine mittlere Helligkeit, die Abdunkelungen durch Tusch- oder Tintenauftrag und Aufhellungen durch Weißhöhungen erlaubte und gewissermaßen auch erforderte. Solche Zeichnungen wurden oft als selbständige Kunstwerke und in mehrfacher Ausführung gefertigt, wie dieses Beispiel zweier Exemplare (vgl. KdZ 87) einer weitgehend identischen Komposition eindrücklich zeigt. Die beiden Blätter dokumentieren auch, wie nah sich die beiden Versionen zeichentechnisch und qualitativ sind. Es ist nicht einfach, Vorlage und Replik voneinander zu unterscheiden.
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