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Steinkohlefinanzierungsgesetz Steinkohlefinanzierungsgesetz

Bundesarchiv, Koblenz und Staatskanzlei des Saarlandes Open Gallery

Staatskanzlei des Saarlandes

Staatskanzlei des Saarlandes
Saarbrücken, Deutschland

Mit dem ›Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018‹ wurde 2007 das Ende des deutschen Steinkohlenbergbaus besiegelt. Das Bundesgesetz dient der Finanzierung des Absatzes deutscher Steinkohle für den Einsatz in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung bis zum Jahr 2018, der Finanzierung der Aufwendungen von Bergbauunternehmen infolge dauerhafter Stilllegungen, der Finanzierung der weiter bestehenden Verpflichtungen der Bergbauunternehmen – den sogenannten Ewigkeitskosten – sowie der Finanzierung des sozialverträglichen Anpassungsprozesses für ältere Arbeitnehmer des deutschen Steinkohlenbergbaus. Infolge des durch den Saarbergbau ausgelösten Erdbebens im Raum Saarwellingen am 23. Februar 2008 entschied sich die RAG, den Steinkohlenabbau im Saarland vorzeitig zu beenden. Am 30. Juni 2012 wurde damit die über 250 Jahre andauernde Epoche des Bergbaus an der Saar beendet.

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  • Titel: Steinkohlefinanzierungsgesetz Steinkohlefinanzierungsgesetz
  • Ersteller: Bundesarchiv, Koblenz, Staatskanzlei des Saarlandes Open Gallery, Staatskanzlei des Saarlandes Open Gallery
  • Suchbegriffe zum Thema: Das Erbe Kapitel 25 – Memorandum, Das Erbe Kapitel 25 – Memorandum
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