Zwischen 1831 und 1839 hat ein Teil der Luxemburger die politischen Freiheiten Belgiens genossen. In den 1840er Jahren blicken die liberalen Luxemburger Notablen nach Belgien. Auch im benachbarten Land gilt das Zensuswahlrecht, das große Teile der Bevölkerung von der politischen Mitbestimmung ausschließt. Aber im Gegensatz zu den belgischen gewählten Vertretern, die im Parlament aktiv die Geschicke des Landes beeinflussen können, bleibt die Einflussnahme der Mitglieder der luxemburgischen Ständeversammlung in den 1840er Jahren per Verfassung eingeschränkt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie keine politische Meinung haben.
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