Am 3. März wird den Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes gestattet, die Pressezensur abzuschaffen. Diese Maßnahme wird durch einen Erlass vom 15. März 1848 in das luxemburgische Recht übernommen. Die Stempelsteuer wird jedoch beibehalten. Die Pressefreiheit und die Abschaffung der Stempelsteuer stehen häufig an der ersten Stelle von Petitionen, die an die Obrigkeit gerichtet werden. Artikel 25 der neuen Verfassung verkündet die Pressefreiheit und die Abschaffung der Stempelsteuer, allerdings nur für nationale Zeitungen.
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