Ein Fresko des Jüngsten Gerichts hat seit alters seinen angestammten Platz an der Westwand, das ist die Eingangswand eines Kirchenraumes. Wollten wir die vorliegende großformatige Zeichnung als Entwurf für eine derartige Malerei ansehen, wäre auch die runde Öffnung zwanglos als Rosenfenster erklärt. Dagegen sprechen aber die nachträglichen Einzeichnungen des Rötelstiftes, die ebenso auf Glasfensterentwürfen gefunden werden, um die Bezirke der einzelnen Bleiverglasungen anzugeben. Daher haben sich die neueren Forscher entschieden, unser Blatt als Glasfensterentwurf anzusehen, obwohl so die leere Rundform unerklärt bleibt.