Am 22. Januar 1963 wurde der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit zusammen mit einer Gemeinsamen Erklärung im Elyséepalast, dem Sitz des französischen Staatspräsidenten in Paris, unterzeichnet. Die Gemeinsame Erklärung spricht von einer grundlegenden Neugestaltung des beiderseitigen Verhältnisses.
Seite 1 der Gemeinsamen Erklärung,deutsche Fassung.