1878 verabschieden die konservativen und die meisten nationalliberalen Reichstagsabgeordneten das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“. Es verbietet Partei, Gewerkschaften, sozialdemokratische Presseerzeugnisse und Versammlungen. Der Reichstag verlängert es bis 1890 mehrfach. Zur Unterstützung der verfolgten Weggefährten bauen die Sozialdemokraten ein Netzwerk im In- und Ausland auf.
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