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Verbot der Eheschließung zwischen deutschen Soldaten und Belgierinnen

1916-06-06

German Federal Archives

German Federal Archives
Koblenz, Germany

Die lange Anwesenheit der Truppen in Flandern brachte aus Sicht der militärischen Führung des Marinekorps die Gefahr von Fraternisierungen mit der Bevölkerung des besetzten Gebietes mit sich. Auch heimliche Eheschließungen zwischen deutschen Soldaten und Belgierinnen blieben offenbar nicht aus. Am 6. Juni 1916 verbot Admiral v. Schröder derartige Eheschließungen ausdrücklich. Diese betrachtete er nicht nur als „unwürdig“, sondern auch als in militärischer Hinsicht schädlich. Neben der Einschätzung, dass die Eheschließungen einem entschlossenen Besatzungsregime zuwiderliefen, dürfte auch die Furcht vor der Verbreitung kriegswichtiger Informationen unter der belgischen Bevölkerung ein Motiv für das strikte Verbot gewesen sein.

Details

  • Title: Verbot der Eheschließung zwischen deutschen Soldaten und Belgierinnen
  • Date: 1916-06-06
  • Provenance: BArch RM 120/244 fol.1

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