Die lange Anwesenheit der Truppen in Flandern brachte aus Sicht der militärischen Führung des Marinekorps die Gefahr von Fraternisierungen mit der Bevölkerung des besetzten Gebietes mit sich. Auch heimliche Eheschließungen zwischen deutschen Soldaten und Belgierinnen blieben offenbar nicht aus. Am 6. Juni 1916 verbot Admiral v. Schröder derartige Eheschließungen ausdrücklich. Diese betrachtete er nicht nur als „unwürdig“, sondern auch als in militärischer Hinsicht schädlich. Neben der Einschätzung, dass die Eheschließungen einem entschlossenen Besatzungsregime zuwiderliefen, dürfte auch die Furcht vor der Verbreitung kriegswichtiger Informationen unter der belgischen Bevölkerung ein Motiv für das strikte Verbot gewesen sein.