Die Pressezensur obliegt dem Gouverneur. Ende 1844 bewegt de la Fontaine Wilhelm II. dazu, die Aufgabe in der Hauptstadt dem Obergerichtsrat Jean-Henri Heuardt zu übertragen. Die Rezension einer Publikation von Pierre-Joseph Boch aus dem Jahre 1838 in der Ausgabe vom 5. April 1845 der Luxemburger Zeitung ist ein Beispiel dafür, wie die Zeitungen versuchen, ihre politische Meinung trotz Zensur zum Ausdruck zu bringen. Heuardts Notiz zeigt, wie die Zensur vorgeht. Die Luxemburger Zeitung wirft der politischen Obrigkeit regelmäßig vor, das katholische Organ strenger zu zensieren als den liberalen Courrier du Grand-Duché de Luxembourg. Gedruckt wird die Luxemburger Zeitung in der Druckerei des Freimaurers Jacques Lamort.
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