Am 3. April 1848 lässt die Regierung eine Proklamation zur Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung plakatieren und im Verwaltungs- und Verordnungsblatt veröffentlichen. Sie beruft sich dabei auf die Zugeständnisse des Monarchen vom 31. März. In dieser Bekanntmachung wird die Konstituante öffentlich als Nationalversammlung bezeichnet. Die Zahl der zu wählenden Abgeordneten wird auf 74 festgelegt. Doch wie sollen sie gewählt werden? Unter dem Stichwort der Volkssouveränität durchzieht die Diskussion um die Ausweitung des Wahlrechts seit März die öffentliche Debatte. Während die klerikale „Partei“, deren Sprachrohr seit dem 23. März das Luxemburger Wort ist, sowie die linksliberalen Charles André, Pierre Dams und Mathias Hardt im Diekircher Wochenblatt und im Echternacher Grenzboten für das allgemeine Wahlrecht plädieren, verteidigen konservative sowie konstitutionelle Liberale im Volksfreund und im Courrier du Grand-Duché de Luxembourg das Zensuswahlrecht.Die Wahl der Konstituante im April ist die erste von drei Abstimmungen des „Super“-Wahljahres 1848. Ihre Mitglieder werden nach den zweistufigen Bestimmungen der Verfassung von 1841 gewählt.
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