Auf Basis des Grundlagenvertrages vom 21. Dezember 1972 nahmen die Ständigen Vertretungen der Bundesrepublik und der DDR am 2. Mai 1974 ihre Arbeit auf. Sie agierten faktisch wie Botschaften, waren aber den Besonderheiten der innerdeutschen Beziehungen unterworfen. So erkannte die Bundesrepublik die DDR zwar als souveränen Staat an, doch galt die DDR nicht als „Ausland“. Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik war Staatssekretär im Bonner Bundeskanzleramt, aber gleichzeitig dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheit zugeordnet. Der erste Ständige Vertreter in Ost-Berlin war Günter Gaus.
Die Aufgabe der Ständigen Vertretung bestand darin, „die Interessen des Entsendestaates im Gastland zu vertreten, einschließlich Hilfe und Beistand für Personen, sowie normale gutnachbarliche Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet wie auch auf anderen Gebieten zu fördern und auszubauen“. Von der DDR-Führung wurde die „StäV“ misstrauisch betrachtet: In der DDR lebende Bürger machten sich nach § 99 StGB-DDR strafbar, wenn sie sich an die Ständige Vertretung wandten.In den mehr als 75.000 überlieferten Einzelfallakten, die nach der Wiedervereinigung und der damit einhergehenden Auflösung der Ständigen Vertretung ins Bundesarchiv (Bestand B 288) übergeben wurden, spiegeln sich menschliche Schicksale aus 25 Jahren innerdeutscher Geschichte. Die Aktenüberlieferung ist stark personenbezogen und enthält insbesondere Anträge auf Ausreisegenehmigungen, teilweise auch unter Beifügung persönlicher Papiere. Die ausgewählten und für die Ausstellung anonymisierten Dokumente geben einen kleinen Einblick in die Tätigkeit der „StäV“ und die Nöte der Menschen, die sich dorthin wandten .
Als Grund für die Haftung habe man dem Sohn die beantragte Ausbürgerung genannt. Die Schwiegertochter sein verhaftet worden, weil sie einen politischen Witz erzählt und anschließend denunziert worden sei.
Weisungsgemäß habe ich heute .... "gegen den unangemessenen und lebensgefährlichen Schußwaffengebrauch und gegen die erwiesene Grenzverletzung durch Schüsse der DDR.Grenzposten" schärfsten Protest eingelegt.
Die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen - auch älterer Baujahre - aus der DDR ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Ausfuhrgenehmigung ausführlich zu begründen ...
Erarbeitung der Galerie: Monika Fülöp, Bundesarchiv
Quellen:
B 288 - Ständige Vertretung (StäV) der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik
Weitere Informationen finden Sie in der thematischen Galerie des Bundesarchivs "Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik in Ostberlin" unter dem Link: http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/01189/index-2.html.de