Der Senator starb 1857. Zwei Jahre später wurde eine Inventar-Liste seines Nachlasses erstellt, die Aufschluss über die Möblierung der Räumlichkeiten u.a. des Jenisch Hauses gibt. Die Liste wurde erst vor einigen Jahren entdeckt. 1881 starb Fanny Jenisch. Da es keine direkten Nachfahren gab, trat Dr. Martin Johan Rücker, ein Großneffe des Senators, das Erbe des Vermögens an. Ihm wurde durch den Hamburger Senat die Genehmigung erteilt, unter Beibehaltung des Namens Rücker als dritten Vornamen, Namen und Wappen der Familie Jenisch zu führen. Nach einer beispiellosen Diplomatenkarriere wurde ihm durch Wilhelm II. (1859-1941) am 7. Februar 1906 die preußische Freiherrenwürde erteilt. Anno 1928 kam es dann zwischen der Witwe Thyra Freifrau von Jenisch (1881-1967) und der Stadtgemeinde Altona zu einem Pachtvertrag, in welchem sie den Jenischpark einschließlich dem Herrenhaus für eine jährliche Pacht von 20.000 Goldmark vermietete. 1939 gelangten das Jenisch Haus und die Parkanlage für einen Kaufpreis von 1,3 Millionen Reichsmark endgültig in den Hamburger Staatsbesitz.