1887 porträtierte Eduard von Gebhardt den Juristen Dr. August von Schmidt (1844–1907), der 1872 als Assessor in den Staatsdienst getreten und seit 1879 Landrichter in Düsseldorf war. Gebhardt zeigt ihn in schwarzem Anzug mit zur Seite gewandtem Kopf, die Hand in weisendem Gestus erhoben, wie in ein anregendes Gespräch vertieft. »Mit seiner reichen juristischen Begabung und seinem gründlichen Wissen, das bei allen Juristen des Bezirks Bewunderung erregte, verbanden sich eine Kenntnis des menschlichen Lebens, eine Milde und Reife des Urteils«, hieß es in juristischen Kreisen über den als integer und unparteiisch geschätzten Richter (Deutsche Juristen-Zeitung, 9. Jg., 1904, Nr. 13, Sp. 631). Der seit 1888 als Landgerichtsdirektor in Magdeburg und seit 1891 in Hannover tätige August von Schmidt wurde 1896 zum Landgerichtspräsidenten in Halle und 1904 zum Präsidenten des Kammergerichts sowie zum Mitglied des preußischen Herrenhauses ernannt. – Vgl. das Bildnis seiner Ehefrau aus der Hand Hugo Crolas (1886, Nationalgalerie, Inv.-Nr. A III 695 ). | Regina Freyberger
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