Wahlgesetz zu den Volkswahlen vom 15.10.1950 (1950)Bundesarchiv
Wahlen hatten in der DDR einen anderen politischen Stellenwert als in Staaten mit einem parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem. Eine Wahl im Sinne einer Auswahl zwischen mehreren, miteinander konkurrierenden Parteien, ihren Programmen und ihren Zielvorstellungen fand nicht statt. Eine Wahlperiode betrug zunächst vier Jahre, ausgenommen die 3. Wahlperiode, die durch eine verschobene Wahl verlängert wurde. Mit der Verfassungsänderung 1974 wurde die Wahlperiode auf fünf Jahre festgesetzt. Wahlberechtigt waren DDR-Bürger, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten. Ab 1974 wurde das Alter der Wählbarkeit auf das 18. Lebensjahr gesenkt.
Träger der Wahlen in der DDR war die Nationale Front, die die verschiedenen Parteien und Massenorganisationen koordinierte. Die Kandidatenvorschläge wurden zu einer gemeinsamen Liste zusammengeführt.
Die Volkskammer als oberstes Organ der Staatsmacht wählte den Präsidenten der DDR, die Mitglieder des Staatsrates und des Ministerrates der DDR sowie die Richter des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwaltschaft. Das Amt des Präsidenten der DDR wurde nach dem Tod von Wilhelm Pieck 1960 nicht mehr vergeben.
Bevor ein Kandidat gewählt werden konnte, musste er laut Wahlrecht in seinem Betrieb/Arbeitskollektiv geprüft werden. Bei Ablehnung konnte er nicht nominiert werden.
Stimmzettel der Nationalen Front zur Wahl der Stadtbezirksversammlung Berlin-Lichtenberg am 07.05.1989 (1989)Bundesarchiv
Bei den Kommunalwahlen 1989 übten erstmals oppositionelle Gruppen Kritik am Wahlverfahren und forderten freie, demokratische Wahlen. In Ost-Berlin und anderen Orten organisierten sie am Tag der Wahl eine Wahlkontrolle und beteiligten sich in verschiedenen Wahllokalen an der öffentlichen Auszählung der Stimmen. An verschiedenen Orten fanden Wahlkontrollen statt mit dem Ziel, einen Wahlbetrug nachzuweisen. Die Ergebnisse der Wahlbeobachter wurden schriftlich festgehalten und zeigten den staatlichen Wahlbetrug auf. 1990 folgte dann die erste (und letzte) freie, demokratische Wahl in der Geschichte der DDR.
Der eigentliche Wahlvorgang bestand in der Bestätigung der Wahlvorschläge (Einheitslisten der Nationalen Front).
Erarbeitung der Galerie:
Magdalena Kutschke, Susann Sponholz, Anna Lüders, Ralf Engel (alle Bundesarchiv)
Quellen (Bestände) im Bundesarchiv:
DA 4 - Präsidialkanzlei
DA 5 - Staatsrat der DDR
DC 20 - Ministerrat der DDR
DO 1 - Ministerium des Innern
DP 1 - Ministerium der Justiz
DY 30 - SED
27. Juni 2015