Belegschaftsverzeichnis der Grube Mittelbexbach

Teil der Ausstellung "Das Erbe"

By State Chancellery Saarland

Staatskanzlei des Saarlandes, Öffentlichkeitsarbeit

Belegschaftsverzeichnis der Grube MittelbexbachState Chancellery Saarland

Belegschaftsverzeichnis der Grube Mittelbexbach

Das Belegschaftsverzeichnis der Grube Bexbach, später Grube St.Barbara, beginnt mit einem Eintrag vom 4. Januar 1898, der letzte Arbeitsnachweis wurde am 29. Mai 1959 erstellt. Bis zu diesem Termin, der auch das Jahr der Grubenschließung datiert, wurde das Belegschaftsbuch von der Grubenverwaltung geführt. Es stammt aus dem Nachlass des Gewerkschaftssekretärs Siebert aus Sulzbach. Neben Informationen zu Person, Wohnort, Arbeitsklasse, Zeit der Aufnahme und Ablegung im Bergwerk verzeichnet das Belegschaftsbuch Einträge zur ›Charakterschilderung des Bergmanns‹. Die Schilderungen, die seitens des Bergamtes in dieser Kategorie aufgeschrieben worden sind, legen Zeugnis über besondere Vorfälle am Bergwerk und Vergehen des Bergmanns ab. Diese betrafen aber auch Vorkommnisse, in die der Bergmann jenseits der Schicht verwickelt war. Zum Beispiel finden sich hier auch Vermerke über Tätlichkeiten oder sogar eine Schießerei in der Wirtschaft zwischen Bergmännern wieder. Die Liste der Vergehengeht von Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten über Holzoder Benzinklau, Nachlässigkeit und Materialvergeudung, bis zu Krankenscheinbetrug und Teilnahme am Streik. Die Strafen waren sehr empfindlich und hatten häufig existentielle Folgenfür den Bergarbeiter und seine Familie. Neben Kündigungen wurden vielfach Arbeitssperren, die Verweigerung von Prämien für den Hausbau oder Verlust von gehobener Arbeitsposition verhängt. Mit rotem Schrift wurde der Vermerk über den Erhalt der Ehrenmedaille im Belegschaftsbuch festgehalten.Eine kleine Auswahl mit Vergehen und deren Bestrafung:Nr. 553: »Wegen Belügen seines Abteilungssteigers J.W. vom 16.–18.8.1906 abgelegt.«Nr. 1.100: »Am 8.5.1918 wurde N.N. gekündigt, weil er eine Schachthose abgeschnitten hat, welche er dem Hauer B.A. gestohlen hatte.«Nr. 1.182: »Vom 19.2.–12.3.1914 beurlaubt zur Verbüßung einer Haftstrafe von 21 Tagen wegen Schießens mit Revolver in einer Wirtschaft.«Nr. 1.186: »Der 18jährige P.K. hat auf dem Heimwege von der Arbeit einem Arbeitskollegen die Muskulatur des rechten Armes durchstochen und wurde hierauf in Haft genommen. Er wurde deshalb aus der Werksarbeit entlassen ... «Nr. 1.214: »K.E. erhielt Arbeit wegen Mitnahme einer Flasche Benzin in 14 Tage Feierschicht umgewandelt. Verliert vorläufig die Rechte als Drittelsführer und wird ihm die Prämie gestrichen.«Nr. 1.302: »Kribelbauer A. wegen Beleidigung eines Beamten abends in Mittelbexbach auf der Straße mit einer halben Schicht bestraft.«

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